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Elektroaltgeräte – Entsorgung & Rückgabe

 

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Altgeräte sind einer getrennten Sammlung zuzuführen.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf.

2. Rückgabemöglichkeiten

Altgeräte können bei den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.

Darüber hinaus sind Vertreiber unter bestimmten Voraussetzungen zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.

3. Datenschutz-Hinweis

 

Altgeräte können personenbezogene Daten enthalten. Sie sind selbst dafür verantwortlich, vor der Entsorgung personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten zu löschen.

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